Immobilienrecht. Für Private und ausgewählte Bauträgerprojekte.

Immobilienrecht für PRIVATE

Immobilienrecht für PRIVATE

Für Private liegt das Versprechen der Kanzlei RECHBERGER in einem risikolosen und sorgenfreien Erwerb bzw. Verkauf einer Immobilie und der hohen Transparenz des gesamten Ablaufs.

Auch für absolute Kostentransparenz - oft ein sensibles Thema - ist gesorgt. RECHBERGER bietet - durch seine 20 Jahre Erfahrung - Mandanten genau jene Leistungen, die tatsächlich notwendig sind. Ohne versteckte Zusatzkosten.

Die All-inklusiv-Pakete der Kanzlei sind bei Mandanten sehr beliebt, denn durch sie wird der Aufwand kalkulierbar. Die Pakete umfassen dabei auch den wichtigen Bereich der Prüfung typischer Risiken noch vor der Angebotslegung und inkludieren die garantierte Treuhandabwicklung unter Aufsicht der RAK Wien.

Services

Kaufvertragserrichtung und –abwicklung samt treuhändiger Abwicklung Prüfung von Liegenschaftskaufverträgen

Ob beim Kauf/Verkauf des Eigenheims, einer Gewerbe-, Büro- oder Wohnimmobilie, eines Baugrundstücks oder eines Zinshauses – immer werden auf beiden Vertragsseiten große Vermögenswerte ausgetauscht.

Mit RECHBERGER profitieren Sie von einer risikolosen und effizienten Abwicklung von Kaufverträgen.

  • Ordnungsgemäße und effiziente Durchführung für beide Vertragsparteien (sowie häufig auch für die beteiligten Banken)
  • Garantierte Treuhandabwicklung unter Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Wien 

Ein risikoloser und sorgenfreier Verkauf oder Ankauf einer Immobilie ist für Sie sichergestellt.

Ankauf:

  • Genaue Prüfung der rechtlichen Verhältnisse der Immobilie, Vertragserrichtung, einschließlich der Treuhandabwicklung unter Aufsicht der RAK Wien und grundbücherliche Durchführung 

Verkauf:

  • Prüfung von Kaufanboten vor deren Annahme
  • Erstellung von Verkaufsbedingungen vor Vermarktungsbeginn
  • Schutz des Verkäufers vor nachträglicher Geltendmachung von Gewährleistungs- und Kaufpreisminderungsansprüchen durch den Käufer

Prüfung fremder Kaufvertragsentwürfe, die auch die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Treuhandbestimmungen durch den jeweiligen Vertragserrichter umfasst

Prüfung von Bauträgerverträgen

Beim Kauf einer Wohnung/eines Reihenhauses “auf der grünen Wiese” vom Bauträger ist der Vertragserrichter und Treuhänder vom Bauträger vorgegeben und daher die Prüfung durch einen außenstehenden Spezialisten besonders wichtig.

  • Prüfung der Vertragsentwürfe auf Einhaltung der gesetzlich geregelten Erwerberschutzbestimmungen und Sicherungsvorschriften
  • Prüfung der Vertragsentwürfe auf Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Treuhandabwicklung
  • Sicherstellung der Lastenfreistellung des kaufgegenständlichen Wohnungseigentumsobjekts durch die projektfinanzierenden Bank oder sonstige Pfandgläubiger
Errichtung und Prüfung von Mietverträgen

Die Rechtslage im Mietrechtsbereich ist kompliziert und unübersichtlich. Hier stellen wir vermieterseits sicher, dass die Immobilie nicht (dauerhaft) entwertet und ein „anfechtungsfester“ Mietzins verlangt wird. Mieterseits achten wir darauf, dass dem Mieter nicht in Abweichung zu den gesetzlichen Bestimmungen unübliche Erhaltungs- und sonstigen Pflichten auferlegt werden und Mietverträge ohne lange Bindungsfristen ordentlich gekündigt werden können.

Errichtung und Prüfung von Mietverträgen über:

  • Wohnungen (Eigentumswohnungen, Zinshauswohnungen)
  • Häuser
  • Geschäftsräumlichkeiten
  • Gewerbe- und Büroobjekte

Außerdem erstellt RECHBERGER Rechtsgutachten zu sämtlichen Rechtsfragen des Miet- und Wohnrechts. 

Mietzins- und Räumungsklagen und Räumungsexekutionen

Fokus auf:

  • Erhebung von Mietzins/Bestandzins- und Räumungsklagen für Vermieter
  • Durchführung von Räumungsexekutionen
  • Vertretung von Vermietern/Mietern im mietrechtlichen Kündigungsverfahren und sonstigen miet-/bestandrechtlichen Streitigkeiten
  • Mietzinsüberprüfung/Abwehr von Rückzahlungsansprüchen
  • Mietzinsminderung
  • Duldungspflichten Mieter
  • Erhaltungspflichten
  • Mietzinsanhebungsverfahren bei Mieterwechsel/Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse 
Errichtung von Schenkungsverträgen und Übergabsverträgen

Das “All-inklusive-Paket” umfasst in diesem Bereich:

  • Errichtung von Schenkungsverträgen und Übergabsverträgen
  • Sicherstellung, dass die Rechte der Geschenkgeber gewahrt werden
  • Verhinderung, dass der Geschenknehmer nach dem Tod Geschenkgebers

Anfechtungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen ausgesetzt ist, durch Berücksichtigung erbrechtlicher Aspekte 

  • Ermittlung des Grundstücks- sowie des Einheitswerts, Selbstberechnung und Abführung der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr (bzw. bei Übertragungen im Familienbereich die Geltendmachung der gesetzlichen Ausnahmen und der Privilegierungen.) 
Errichtung von Wohnungseigentumsverträgen einschließlich Durchführung von Änderungsparifizierungen in Wohnungseigentumsanlagen

RECHBERGER errichtet Wohnungseigentumsverträge für:

  • Wohnhäuser
  • Zinshäuser
  • Gewerbeobjekte, 

die im Miteigentum mehrerer Parteien/mehrerer Familienmitglieder stehen.

Fokus auf: 

  • Erhöhung der Verkehrsfähigkeit der jeweiligen Bestandsobjekte durch Begründung von Wohnungseigentum
  • Verhinderung der Erhebung einer Teilungsklage und in deren Folge Verhinderung der Versteigerung der Liegenschaft – Sicherung des dauerhaften Bestands

Bei baulichen Änderungen an bestehenden Wohnungseigentumsanlagen (zB. Wohnungszusammenlegung/-teilung, Aus- Zu- und Umbauten, Einbeziehung von Gangflächen etc.) erstellt RECHBERGER Nachträge zum Wohnungseigentumsvertrag und führt die Nutzwertänderung im Grundbuch durch.

Auch bei Widmungsänderungen, die eine Neufestsetzung der Nutzwerte erfordern, wickelt RECHBERGER die Änderungsparifizierung im Grundbuch ab.

Beratung im Bereich des Wohnungseigentumsrechts
  • Beratung sämtlicher Beteiligter in wohnungseigentumsrechtlichen Spezialfragen (zB. Erhaltungspflichten/-zuständigkeiten, Änderungsrechte, Verwaltungs- und Verfügungmaßnahmen):
  • einzelne Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümergruppen
  • Eigentümergemeinschaften
  • Hausverwaltungen
  • Gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Änderungsrechten oder Erhaltungspflichten (wohnrechtliches Außerstreitverfahren, streitiges Verfahren).
  • Beratung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen, im Rahmen von Eigentümerversammlungen
  • Aufbereitung der notwendigen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Vertretung von Wohnungseigentümern bei Eigentümerversammlungen
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu sämtlichen Spezialfragen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts für Hausverwaltungen oder einzelne Wohnungseigentümer
Prozessführung/ Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen Bauträger

RECHBERGER berät und vertritt außergerichtlich und gerichtlich: 

  • Käufer von Bauträgerwohnungen
  • Eigentümergemeinschaften
  • Hausverwaltungen

Fokus auf:

  • Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen vor allem gegen den Bauträger im Zusammenhang mit Schäden in den kaufgegenständlichen Wohnungseigentumsobjekten wie auch an allgemeinen Teilen der Wohnhauslage.
  • Intervention und Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Bauträger
  • Organisation und  Aufbereitung der notwendigen Abtretungserklärungen der Ansprüche aus den einzelnen Kaufverträgen an die Eigentümergemeinschaft, in Abstimmung mit der jeweiligen Hausverwaltung 

News

29. Oktober 2022

Erwähnung im Beitrag des Standards vom 29./30. Oktober 2022:

"Bewohnte Mietwohnung für Anleger"

23.10.2023

Thema des Vortrags:
Verwaltung der Liegenschaft und fehlerfreie Beschlussfassungen im Wohnungseigentumsrecht

Wann: 
23.10.2023, 9:00 bis 17:00 Uhr

Wo: 
GBV-Akademie, Austria Parkhotel Schönbrunn

Vortragende:
Mag. Cornelius Riedl, 
Richter für Zivil- und Bestandrecht am Bezirksgericht Favoriten, Vortragender am WFI Wien

Mag. Christoph Rechberger
Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitschwerpunkt Liegenschafts- und Wohnrecht

17. Mai 2023

Vortrag:

„Gewährleistung und Schadenersatz im Wohnungseigentum“

bei der  Tagung „Hausverwaltung“

Wann: 17.5.2023, 14:45 bis 16:15 Uhr

Wo: ARS Akademie
ARS Seminarzentrum Wien

Für Private liegt das Versprechen der Kanzlei RECHBERGER in einem risikolosen und sorgenfreien Erwerb bzw. Verkauf einer Immobilie und der hohen Transparenz des gesamten Ablaufs.

Auch für absolute Kostentransparenz - oft ein sensibles Thema - ist gesorgt. RECHBERGER bietet - durch seine 20 Jahre Erfahrung - Mandanten genau jene Leistungen, die tatsächlich notwendig sind. Ohne versteckte Zusatzkosten.

Die All-inklusiv-Pakete der Kanzlei sind bei Mandanten sehr beliebt, denn durch sie wird der Aufwand kalkulierbar. Die Pakete umfassen dabei auch den wichtigen Bereich der Prüfung typischer Risiken noch vor der Angebotslegung und inkludieren die garantierte Treuhandabwicklung unter Aufsicht der RAK Wien.

Services

Kaufvertragserrichtung und –abwicklung samt treuhändiger Abwicklung Prüfung von Liegenschaftskaufverträgen

Ob beim Kauf/Verkauf des Eigenheims, einer Gewerbe-, Büro- oder Wohnimmobilie, eines Baugrundstücks oder eines Zinshauses – immer werden auf beiden Vertragsseiten große Vermögenswerte ausgetauscht.

Mit RECHBERGER profitieren Sie von einer risikolosen und effizienten Abwicklung von Kaufverträgen.

  • Ordnungsgemäße und effiziente Durchführung für beide Vertragsparteien (sowie häufig auch für die beteiligten Banken)
  • Garantierte Treuhandabwicklung unter Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Wien 

Ein risikoloser und sorgenfreier Verkauf oder Ankauf einer Immobilie ist für Sie sichergestellt.

Ankauf:

  • Genaue Prüfung der rechtlichen Verhältnisse der Immobilie, Vertragserrichtung, einschließlich der Treuhandabwicklung unter Aufsicht der RAK Wien und grundbücherliche Durchführung 

Verkauf:

  • Prüfung von Kaufanboten vor deren Annahme
  • Erstellung von Verkaufsbedingungen vor Vermarktungsbeginn
  • Schutz des Verkäufers vor nachträglicher Geltendmachung von Gewährleistungs- und Kaufpreisminderungsansprüchen durch den Käufer

Prüfung fremder Kaufvertragsentwürfe, die auch die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Treuhandbestimmungen durch den jeweiligen Vertragserrichter umfasst

Prüfung von Bauträgerverträgen

Beim Kauf einer Wohnung/eines Reihenhauses “auf der grünen Wiese” vom Bauträger ist der Vertragserrichter und Treuhänder vom Bauträger vorgegeben und daher die Prüfung durch einen außenstehenden Spezialisten besonders wichtig.

  • Prüfung der Vertragsentwürfe auf Einhaltung der gesetzlich geregelten Erwerberschutzbestimmungen und Sicherungsvorschriften
  • Prüfung der Vertragsentwürfe auf Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Treuhandabwicklung
  • Sicherstellung der Lastenfreistellung des kaufgegenständlichen Wohnungseigentumsobjekts durch die projektfinanzierenden Bank oder sonstige Pfandgläubiger
Errichtung und Prüfung von Mietverträgen

Die Rechtslage im Mietrechtsbereich ist kompliziert und unübersichtlich. Hier stellen wir vermieterseits sicher, dass die Immobilie nicht (dauerhaft) entwertet und ein „anfechtungsfester“ Mietzins verlangt wird. Mieterseits achten wir darauf, dass dem Mieter nicht in Abweichung zu den gesetzlichen Bestimmungen unübliche Erhaltungs- und sonstigen Pflichten auferlegt werden und Mietverträge ohne lange Bindungsfristen ordentlich gekündigt werden können.

Errichtung und Prüfung von Mietverträgen über:

  • Wohnungen (Eigentumswohnungen, Zinshauswohnungen)
  • Häuser
  • Geschäftsräumlichkeiten
  • Gewerbe- und Büroobjekte

Außerdem erstellt RECHBERGER Rechtsgutachten zu sämtlichen Rechtsfragen des Miet- und Wohnrechts. 

Mietzins- und Räumungsklagen und Räumungsexekutionen

Fokus auf:

  • Erhebung von Mietzins/Bestandzins- und Räumungsklagen für Vermieter
  • Durchführung von Räumungsexekutionen
  • Vertretung von Vermietern/Mietern im mietrechtlichen Kündigungsverfahren und sonstigen miet-/bestandrechtlichen Streitigkeiten
  • Mietzinsüberprüfung/Abwehr von Rückzahlungsansprüchen
  • Mietzinsminderung
  • Duldungspflichten Mieter
  • Erhaltungspflichten
  • Mietzinsanhebungsverfahren bei Mieterwechsel/Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse 
Errichtung von Schenkungsverträgen und Übergabsverträgen

Das “All-inklusive-Paket” umfasst in diesem Bereich:

  • Errichtung von Schenkungsverträgen und Übergabsverträgen
  • Sicherstellung, dass die Rechte der Geschenkgeber gewahrt werden
  • Verhinderung, dass der Geschenknehmer nach dem Tod Geschenkgebers

Anfechtungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen ausgesetzt ist, durch Berücksichtigung erbrechtlicher Aspekte 

  • Ermittlung des Grundstücks- sowie des Einheitswerts, Selbstberechnung und Abführung der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr (bzw. bei Übertragungen im Familienbereich die Geltendmachung der gesetzlichen Ausnahmen und der Privilegierungen.) 
Errichtung von Wohnungseigentumsverträgen einschließlich Durchführung von Änderungsparifizierungen in Wohnungseigentumsanlagen

RECHBERGER errichtet Wohnungseigentumsverträge für:

  • Wohnhäuser
  • Zinshäuser
  • Gewerbeobjekte, 

die im Miteigentum mehrerer Parteien/mehrerer Familienmitglieder stehen.

Fokus auf: 

  • Erhöhung der Verkehrsfähigkeit der jeweiligen Bestandsobjekte durch Begründung von Wohnungseigentum
  • Verhinderung der Erhebung einer Teilungsklage und in deren Folge Verhinderung der Versteigerung der Liegenschaft – Sicherung des dauerhaften Bestands

Bei baulichen Änderungen an bestehenden Wohnungseigentumsanlagen (zB. Wohnungszusammenlegung/-teilung, Aus- Zu- und Umbauten, Einbeziehung von Gangflächen etc.) erstellt RECHBERGER Nachträge zum Wohnungseigentumsvertrag und führt die Nutzwertänderung im Grundbuch durch.

Auch bei Widmungsänderungen, die eine Neufestsetzung der Nutzwerte erfordern, wickelt RECHBERGER die Änderungsparifizierung im Grundbuch ab.

Beratung im Bereich des Wohnungseigentumsrechts
  • Beratung sämtlicher Beteiligter in wohnungseigentumsrechtlichen Spezialfragen (zB. Erhaltungspflichten/-zuständigkeiten, Änderungsrechte, Verwaltungs- und Verfügungmaßnahmen):
  • einzelne Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümergruppen
  • Eigentümergemeinschaften
  • Hausverwaltungen
  • Gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Änderungsrechten oder Erhaltungspflichten (wohnrechtliches Außerstreitverfahren, streitiges Verfahren).
  • Beratung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen, im Rahmen von Eigentümerversammlungen
  • Aufbereitung der notwendigen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Vertretung von Wohnungseigentümern bei Eigentümerversammlungen
  • Anfechtung von Beschlüssen
  • Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu sämtlichen Spezialfragen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts für Hausverwaltungen oder einzelne Wohnungseigentümer
Prozessführung/ Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen Bauträger

RECHBERGER berät und vertritt außergerichtlich und gerichtlich: 

  • Käufer von Bauträgerwohnungen
  • Eigentümergemeinschaften
  • Hausverwaltungen

Fokus auf:

  • Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen vor allem gegen den Bauträger im Zusammenhang mit Schäden in den kaufgegenständlichen Wohnungseigentumsobjekten wie auch an allgemeinen Teilen der Wohnhauslage.
  • Intervention und Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Bauträger
  • Organisation und  Aufbereitung der notwendigen Abtretungserklärungen der Ansprüche aus den einzelnen Kaufverträgen an die Eigentümergemeinschaft, in Abstimmung mit der jeweiligen Hausverwaltung 

News

23.10.2023

Thema des Vortrags:
Verwaltung der Liegenschaft und fehlerfreie Beschlussfassungen im Wohnungseigentumsrecht

Wann: 
23.10.2023, 9:00 bis 17:00 Uhr

Wo: 
GBV-Akademie, Austria Parkhotel Schönbrunn

Vortragende:
Mag. Cornelius Riedl, 
Richter für Zivil- und Bestandrecht am Bezirksgericht Favoriten, Vortragender am WFI Wien

Mag. Christoph Rechberger
Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitschwerpunkt Liegenschafts- und Wohnrecht

17. Mai 2023

Vortrag:

„Gewährleistung und Schadenersatz im Wohnungseigentum“

bei der  Tagung „Hausverwaltung“

Wann: 17.5.2023, 14:45 bis 16:15 Uhr

Wo: ARS Akademie
ARS Seminarzentrum Wien

29. Oktober 2022

Erwähnung im Beitrag des Standards vom 29./30. Oktober 2022:

"Bewohnte Mietwohnung für Anleger"

„Ich wurde von Rechtsanwalt Christoph Rechberger erstklassig beraten: schnell, viel Erfahrung, fair und sicher.”

Mag. Richard Wimmer, Senior Attorney bei IBM
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